Aktuelle Informationen zu den Prüforganisationen.
Praktische Prüfungen DEKRA
Sehr geehrte Fahrschulinhaberinnen und Fahrschulinhaber,
sehr geehrte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer,
entsprechend § 2(1) und § 5(11) der Sechsten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung in der
Fassung vom 07.05.2020 sowie der vorliegenden Zustimmung des Senats dürfen wir Sie informieren, dass ab dem 11.05.2020 wieder praktische Prüfungen in allen Klassen durchgeführt werden
dürfen.
Wir versuchen erst diejenigen zur praktischen Prüfung zu terminieren, deren Prüfung in den letzten sechs Wochen ausgefallen
ist. Dazu nehmen unsere Büros mit Ihnen Kontakt auf. Termine werden für die erste Zeit nur telefonisch vereinbart. Das Portal wird freigegeben, wenn der Großteil der versäumten Prüfungen durchgeführt
worden ist. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
Damit auch die praktischen Prüfungen rechtskonform und unter Einhaltung der Hygieneregeln durchgeführt können, bitten wir Sie Ihre Bewerber über die nachfolgenden Voraussetzungen zu informieren:
- die Ausbildung ist abgeschlossen und der Ausbildungsnachweis bzw. die Ausbildungsbescheinigung liegt vor bzw. alternativ ist das Datums des Abschlusses der Ausbildung im Fahrschulportal eingegeben;
- der Bewerber und die/der Fahrlererin/ Fahrlehrer bestätigen schriftlich mit dem vorab ausgefüllten Bewerberfragebogen ihre Symptomfreiheit sowie die Kontaktfreiheit zu Corona-Infizierten in den letzten 14 Tagen (siehe Anlage 1 und 3);
- die praktische Prüfung sollte spätestens 5 Tage vor der Prüfung per Überweisung bezahlt sein (Informationen dazu in Anlage 2);
- Bewerber, Fahrlehrer und Prüfer/innen tragen während der Prüfung MundNaseSchutz (MNS); Für die Bereitstellung des NMS sind die jeweiligen Beteiligten selbst verantwortlich;
- zur Identifikation des Bewerbers unmittelbar vor Prüfungsantritt ist die Maske durch den Bewerber zu lüften bzw. abzunehmen;
- vor Prüfungsbeginn ist das Fahrschulfahrzeug bitte am Abfahrort gut durchzulüften;
- Einweisungsgespräch, Sicherheitskontrolle und Prüfungsauswertung erfolgen außerhalb des Fahrzeugs. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zu achten;
- Während der Prüfungsfahrt sollte in geeigneten Situationen bzw. an geeigneten Stellen eine ergänzende Belüftung durchgeführt;
Bitte informieren Sie Ihre Fahrschüler darüber, dass die Prüfung nicht durchgeführt werden kann, wenn kein MNS getragen
wird bzw. die Prüfgebühren nicht vorab bezahlt wurden.
Die Informationen zum Prüfungsablauf sind bzw. werden auch auf der Internetseite des DEKRA
veröffentlicht.
https://www.dekra.de/berlin-tempelhof/kontakt/oeffnungszeiten.html
Ich hoffe, dass wir alle, Ihre Fahrschüler/Innen - unsere Bewerber/Innen, Fahrlehrer/Innen und unsere Prüfer/Innen gut und
ohne Infektion durch diese komplizierte Zeit kommen.
Dafür vorab vielen Dank.
Für Fragen steh ich gern zur Verfügung.
Theorieprüfungen
„… entsprechend § 2 und § 11(2) der Vierten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-
Eindämmungsmaßnahmenverordnung in der Fassung vom 21.04.2020 sowie der vorliegenden
Zustimmung des Senats dürfen wir Sie informieren, dass ab dem 04.05.2020 wieder Prüfungen in
Theorie abgenommen werden.
Damit die Theorieprüfungen rechtskonform und unter Einhaltung der Hygieneregeln durchgeführt
werden können, bitten wir Sie Ihre Bewerber über die nachfolgenden Voraussetzungen zu
informieren:
- die Ausbildung ist abgeschlossen und der Ausbildungsnachweis bzw. die Ausbildungsbescheinigung
liegt vor (in der Regel elektronisch übermittelt)
- der Bewerber ist symptomfrei und hatte kein Kontakt mit Corona-Infizierten (DEKRA bitte Fragebogen ausfüllen.
- die Bewerber tragen zur Durchführung der Prüfung MundNaseSchutz (MNS)
- die Zahlung der Theorieprüfung sollte grundsätzlich vorab oder mittels EC-Karte erfolgen (DEKRA nur Überweisung 5 Tage vor der Prüfung)
- unbedingte Einhaltung der Abstände sowie der vorbereiteten und markierten Wege in
der Prüfstelle
Die Durchführung der Theorieprüfungen erfolgt an den Ihnen bekannten Prüforten zu den unveränderten,
bekannten Öffnungszeiten
Da die Umstände sich im Moment nahezu stündlich ändern können,
ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR
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