Führerschein mit 17
Wir unterrichten Dich, damit Du den Führerschein bereits mit 17 Jahren erhalten kannst. Informiere Dich direkt bei uns über die neuen Möglichkeiten.

 

Leistungsbeschreibung:

 

Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE im Rahmen des "Begleitenden Fahrens mit 17"

 

Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestellt werden.

Zum Antrag und zur Benennung von Begleitpersonen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

 

Die Fahrberechtigung im Rahmen des Begleiteten Fahrens gilt nur Innerhalb Deutschlands und Östereich.

 

Anforderung an die Begleitperson:

 

Die begleitende Person

 

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  • muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubniss der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein,
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als drei Punkten im Verkehrszentralregister belastet sein.

Erforderliche Unterlagen:

 

  • Personalausweis bzw. Pass
  • 1 Lichtbild
    Biometrisches Foto
  • Sehtestbescheinigung
    nicht älter als zwei Jahre
  • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitendes Fahren ab 17"
  • Personalien und Unterschrift der Begleitpersonen
  • Kopie des Personalausweises der Begleitpersonen
  • Kopie des Führerscheins der Begleitpersonen

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